Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems, denn sie garantiert vielen Bürgern einen bezahlbaren Schutz im Krankheitsfall. Doch die Vielzahl an unterschiedlichen Krankenkassen und Tarifen kann die Entscheidung für die passende Versicherung erschweren. Ein Produkttest, Review, Vergleich und eine Bestenliste können dabei helfen, einen Überblick zu bekommen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. In diesem Zusammenhang werden in diesem Text auch wichtige Testkriterien vorgestellt, um die Qualität und Leistungen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen zu bewerten. Zudem wird auch auf die Finanzierung und Kritik an der gesetzlichen Krankenversicherung eingegangen.

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Definition und Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine staatlich organisierte Absicherung gegen Krankheitskosten für alle Arbeitnehmer, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Sie hat die Aufgabe, eine bedarfsgerechte und medizinisch notwendige Krankenversorgung zu gewährleisten. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über Beiträge und Steuermittel und bietet ihren Mitgliedern verschiedene Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Rehabilitation an. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, wenn er unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Pflichtversicherung und Versicherungspflichtgrenze

Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung

Pflichtversicherung und Versicherungspflichtgrenze

In Deutschland besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze legt fest, ab welchem Einkommen ein Arbeitnehmer sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden und sich stattdessen privat versichern kann.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr angepasst und lag im Jahr 2020 bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 62.550 Euro oder einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.212,50 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diese Grenze, kann er sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden und sich privat versichern. Allerdings ist dies in der Regel nur dann sinnvoll, wenn der Versicherte gesund und jung ist, da die Beiträge für private Krankenversicherungen im Alter deutlich ansteigen können.

Beitragsbemessung und Beitragssatz

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden aus dem Einkommen berechnet und hängen von der Höhe des Bruttolohns oder -gehalts ab. Dabei müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte die Beiträge tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze legt dabei den Höchstbetrag fest, bis zu dem Beiträge erhoben werden.

Der Beitragssatz, also der Prozentsatz des Einkommens, der als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, wird jedes Jahr von der Bundesregierung festgelegt und beträgt derzeit 14,6 Prozent. Zusätzlich können Zusatzbeiträge von den Krankenkassen erhoben werden, wenn diese nicht ausreichend finanziert sind.

Gesetzliche Krankenversicherung – weitere Kaufempfehlungen

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ihren Versicherten eine Reihe von Leistungen, die je nach individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärztliche Behandlung und Beratung
  • Medizinische Versorgung im Krankenhaus
  • Zahnärztliche Behandlung und Prophylaxe
  • Arzneimittelversorgung
  • Heilmittel, wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
  • Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen
  • Vorsorgeuntersuchungen, wie Krebsfrüherkennung oder Impfungen
  • Rehabilitation und Kurmaßnahmen

Zudem können auch besondere Leistungen wie beispielsweise Haushaltshilfe oder palliative Versorgung in Anspruch genommen werden. Einige Leistungen wie beispielsweise kosmetische Operationen oder alternative Heilmethoden werden jedoch nicht von der GKV übernommen oder nur in begrenztem Maße.

Wahlmöglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. Krankenkassenwahl)

Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Wahlmöglichkeiten für Versicherte, z.B. die Wahl der Krankenkasse. Es besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen zu wählen. Die Leistungen sind dabei gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich in der Regel nicht stark. Doch können z.B. regionale Angebote, Zusatzleistungen und Serviceangebote der Krankenkassen variieren. Eine Ummeldung bei einem Krankenkassenwechsel ist relativ einfach und kann in der Regel einmal jährlich erfolgen.

Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich – Top Tipps

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Basiswissen Gesetzliche Krankenversicherung
Über 70 Million Menschen sind über die Gesetzliche Krankenversicherung bezüglich gesundheitlicher Risiken abgesichert. Über 55 Million davon sind Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenkasse, immerhin über 16 Million Menschen sind beitragsfrei krankenversichert. Die Gesetzliche Krankenversicherung erfasst damit mehr als die meisten anderen Zweige der Sozialversicherung nahezu die gesamte Bevölkerung und alle ihre sozialen und wirtschaftlichen Schichten. Die Gesetzliche Krankenkasse ist im Leistungsrecht geprägt durch das Sachleistungsprinzip und das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Auf diesem Fundament steht das Krankenversicherungsrecht als ebenso komplexe, wie hoch praxisrelevante Rechtsmaterie. Dieses Buch gibt einen Überblick über das Normgefüge des SGB V, erläutert seine Zusammenhänge und stellt die sich daraus erwachsenden Rechtsfrage anschaulich und verständlich dar. Zielgruppe: - Rechtsanwaltschaft, Justiz und Sozialbehörden, - Studierende und Rechtsreferendare, - Ärztinnen und Ärzte. Aus dem Inhalt: - Mitgliedschafts- und Beitragsrecht; die Pflichtversicherungstatbestände, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Familienversicherung. - Wahltarife, - Prinzipien des Leistungsrechts: Der Krankheitsbegriff, verschuldete Krankheiten. - Sachleistungsprinzip, - Wirtschaftlichkeitsgebot, - Erbringung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, - Der Leistungskatalog der GKV: Krankengeld, Fahrkosten. Mit dem Stand von Gesetz und Rechtsprechung im Januar 2019. Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 2,3, Universität Hohenheim, Veranstaltung: Seminar Finanzwissenschaft, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Seminararbeit werden die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vor allem aus finanzwissenschaftlicher Sicht, betrachtet werden. Hierbei werden in zuerst die Entwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, die aktuelle Situation, der Aufbau und die Leistungen einer GKV sowie die Rechtfertigung der Staatstätigkeit dargestellt. Im weiteren Verlauf werden ausführlich die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgezeigt, mit den möglichen Reformvorschlägen bzw. Gestaltungsoptionen der Krankenversicherung fortgesetzt und mit einem Fazit abgeschlossen.
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Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung
1. Historischer Hintergrund Die gesetzliche Rentenversicherung zählt zu den zentralen Elementen des Systems der Sozialversicherung. Entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unternahm dieses System den Versuch, der weiteren sozialen Verelendung breiter Schichten der Industriearbeiterschaft vorzubeugen. Bis dahin war die soziale Sicherung und Fürsorge für die arbeitende Masse auf die Armenpflege und auf die Tätigkeit privater karitativer Ein richtungen beschränkt. Die kaiserliche Botschaft an den Reichstag aus dem Jahre 1881 bereitete den Weg für die Schaffung' der gesetzlichen Grundlage der Sozialversicherung. 1883 wurde das Krankenversicherungsgesetz. 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung verkündet. Diese Gesetze sind in der Reichsversicherungsordnung (RVO) aus dem Jahre 1911 zusammengefaßt. Die RVO wurde im Zuge des weiteren Ausbaus des Sozialstaates durch Hinzufügung weiterer sozialgesetzlicher Regelungen ständig erweitert und stellt das Kernstück des Sozialgesetz buches von 1976 dar, das die sozialrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk ver einigt. 2. Organisation 2.1 Rechtstatus der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung besitzen den Rechtsstatus von Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Behördeneigenschaft. Diesem Rechtsstatus entspre chend wird ihre Tätigkeit von Selbstverwaltungsorganen gesteuert und kontrolliert. Die Führung der laufenden Geschäfte obliegt einer von den genannten Kontrollorganen ver waltungsmäßig eingesetzten Geschäftsführung. 2.2 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung a) die Angestellten-Versicherung Träger: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Postfach,1000 Berlin 88.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie aus staatlichen Zuschüssen. Die Beiträge werden entsprechend des Einkommens der Versicherten berechnet und sind abhängig vom Beitragssatz, der von den Krankenkassen festgelegt wird. Der Staat übernimmt Zuschüsse für bestimmte Gruppen wie zum Beispiel Arbeitslose, Rentner oder Geringverdiener. Darüber hinaus gibt es auch weitere Finanzierungsquellen wie beispielsweise die Tabaksteuer oder die Krankenhausfinanzierung durch die Bundesländer. Insgesamt gibt es jedoch immer wieder Diskussionen über die ausreichende und gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kritik und Reformbedarf in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Die gesetzliche Krankenversicherung steht immer wieder in der Kritik, da die Beiträge und damit auch die Kosten für die Versicherungsnehmer kontinuierlich steigen.
  • Ein weiterer Kritikpunkt ist die begrenzte Wahlmöglichkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungsnehmer sind an eine Krankenkasse gebunden und können nicht frei wählen, bei welcher Kasse sie versichert sein möchten.
  • Außerdem wird oftmals bemängelt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend sind und eine Zwei-Klassen-Medizin herrscht, da sich manche Versicherungsnehmer aufgrund ihres Einkommens Zusatzversicherungen leisten können.
  • Ein Reformbedarf besteht daher vor allem darin, die Beitrags- und Systemkosten zu senken, die Wahlmöglichkeiten der Versicherungsnehmer zu erweitern und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu verbessern.

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